von Philipp Rüther

TOP 5 – Einbringung des Entwurfs der Haushalssatzung für das Haushaltsjahr 2017

Der vorgelegte Gesamtergebnisplan für das Haushaltsjahr 2017 schließt mit einem Defizit von 1,135 Mio. € ab. Dies ist eine Verbesserung ggü. dem Haushaltsplan 2016 von ca 1,853 Mio. €. Dies ist noch immer ein deutliches Defizit, welches in Zukunft abgebaut und in ein positives Ergebnis umgewandelt werden muss, um die zukünftigen Generationen nicht weiter zu belasten, Eigenkapital aufzubauen und Olsberg weiter lebenswert gestalten zu können. Nichtsdestotrotz „wird ein Licht am Ende des Tunnels sichtbar“ wie der Kämmerer Stefan Kotthoff erwähnte. Dies belegt der Rückgang des geplanten Defizits um 1,853 Mio. €.
Wie Bürgermeister Wolfgang Fischer mehrmals in seiner Haushaltsrede deutlich formulierte, müssen Bund und Land den Kommunen mehr Luft zum Atmen geben und ihnen einen größeren finanziellen Spielraum lassen.

Für das Haushaltsjahr 2017 gibt es jedoch auch einige positive Eckpunkte zu nennen:

– Die Abfallgebühren und die Gebühren der Hochsauerlandwasser bleiben in 2017 stabil.
– Der Förderbescheid zum EFRE-Programm „Kneipp Erlebnispark – Vernetzung der Kurparke“ von ca 1,7 Mio. € soll im Januar 2017 überreicht werden.
– Olsberg ist nun Kneippheilbad, dadurch steigt die Kurortebeihilfe auf ca. 180.000€.
– Die Kostenübernahme des Landes zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen senkt das Defizit von 800.000 € auf ca 60.000 € in 2017.
– Über 700.000 € werden in die Grundschulen Bigge und Olsberg investiert.
– Das Nacht-AnrufSammelTaxi (AST) nimmt den Betrieb auf und bietet eine Alternative zum stillgelegten Nachtbusfahrplan.
– 90.000 € wird in die Digitalisierung der Feuerwehr investiert.
– 750.000 € werden in die Modernisierung der Carlsauestraß, der Bahnhofstraße sowie in den Bereichen des Marktplatzes, der Rutsche und des Mühlenufers investiert.
– Der Bau des Kreisverkehres in Bigge startet im Frühjahr 2017 und soll zum Schützenfest in Bigge abgeschlossen sein.

TOP 6 – Festsetzung der Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2017

Die Hebesätze für die Realsteuern steigen für das Jahr 2017 wie folgt:
– Grundsteuer A um 4,0 % auf dann 316 %
– Grundsteuer B ebenfalls um 4,0 % auf dann 505 %
– Gewerbesteuer um 4,0 % auf dann 478 %

Steuererhöhungen sind immer ein unbeliebtes Thema. Auch jedes Ratsmitglied ist von diesen Steuererhöhungen mittel- bzw. unmittelbar betroffen.
Jedoch dürfen wir nicht weiter zu Lasten der künftigen Generationen leben, die Kassenkredite weiter erhöhen und unser Eigenkapital weiter verzehren, um unsere Stadt Olsberg auch weiterhin in einem attraktiven lebenswerten Umfeld vorzufinden.

TOP 8 – Wirtschaftsplan 2017 für das Abwasserwerk der Stadt Olsberg (Stellungnahme des stv. Fraktionsvorsitzenden Ludwig Stappert)

Sehr geehrter Herr BM, meine Damen und Herren , werte Kolleginnen und Kollegen
In der Vorlage 106/2016 wird der Wirtschaftsplan 2017 für das Abwasserwerk der Stadt Olsberg ausführlich dargestellt. In dem Plan wird eine gesicherte Finanzierung der Aufwendungen des Erfolgsplans und des Vermögensplans aufgezeigt.
Wesentliche Punkte sind u.a.

  • dass der Erfolgsplan mit einem voraussichtlichen Jahresüberschuss von 111.000 € abschließt und auch für die nächsten Jahre realistische Überschüsse darstellt.
  • dass sich die Ansätze des Vermögensplans am Abwasserbeseitigungskonzept orientieren.
  • das Abwasserbeseitigungskonzept mit einem geplanten Volumen von 1.070.000 €, über die nächsten Jahre 2017-2022 in etwa gleicher Größenordnung, solide und nachvollziehbar ist und mit der BR als Obere Wasserbehörde abgestimmt wurde.
  • in der mehrjährigen Finanzplanung bis 2022 insbesondere die Herausforderungen durch die Baumaßnahmen des ZKO und die Kanalsanierungsmaßnahmen zur Fremdwasserbeseitigung als notwendige Maßnahmen richtig dargestellt sind.

Politik und Verwaltung sollten bei den weiteren Planungen im Hinblick auf die finanzielle Belastbarkeitsgrenze des städt. Abwasserwerkes ständig die Notwendigkeit der einzelnen Maßnahmen neu prüfen.

TOP 10 – Ausschüttung des Abwasserwerkes der Stadt Olsberg an die Stadt Olsberg (Stellungnahme des stv. Fraktionsvorsitzenden Ludwig Stappert)

Die Verwaltung schlägt dem Rat mit der Vorlage 102/2016 vor, in 2017 einmalig 250.000 € und ab 2018 regelmäßig z. B. 150.000 € in Form einer Ausschüttung dem städtischen Kernhaushalt zuzuführen.

Hier könnte sich aus Sicht der Gebührenzahler – und das sind im Grunde alle Bürger Olsbergs – zunächst die grundsätzliche Frage stellen, ob es rechtlich möglich ist, aus dem Gebührenhaushalt Gelder dem städtischen Kernhaushalt zuzuführen. Diese Frage wird in der Vorlage behandelt und klar mit „Ja“ beantwortet. Es handelt sich letztlich dabei um die Verzinsung des städtischen Eigenkapitals, welches in der jeweiligen Einrichtung – hier also in unserem Abwasserwerk – gebunden ist.

Ausschüttungen von eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen wie z. B. einem Abwasserwerk sind in der Praxis häufig anzutreffen. Diese Praxis ist durch Rechtsprechung gesichert und wird letztlich auch durch die Gemeindeprüfungsanstalt und auch die Kommunalaufsicht gefordert. Hintergrund dieser Forderung ist einerseits die Regelung in der Gemeindeordnung (§ 109 GO), nach welcher solche Einrichtungen einen Ertrag für den Haushalt abwerfen sollen. Andererseits wird der Handlungsdruck natürlich dadurch erhöht, dass sich die meisten Kommunen – wie Olsberg ja leider auch – in der Haushaltssicherung befinden und auf rechtlich mögliche Erträge nicht verzichten dürfen.

Die Frage der Höhe einer solchen Ausschüttung wird durch den anzuwenden Zinssatz geregelt. Hier bleibt die Verwaltung mit ihrem Vorschlag weniger als 2% in 2017 deutlich hinter dem rechtlich möglichen Wert (6%) zurück. Diese Ausschüttung muss man als seriös betrachten.

Die derzeitige wirtschaftliche Situation unseres Abwasserwerkes ermöglicht die vorgeschlagenen Ausschüttungen – mindestens für 2017 und 2018 – problemlos. Grund dafür sind die Gewinnvorträge, welche bis Ende 2016 bei ca. 690.000 € liegen werden. Für 2017 wird lt. Wirtschaftsplan wiederum ein Überschuss von 111.000 € erwartet, also lägen wir dann bei rd. 800.000 €. D. h. es wird in den Jahren 2017 und 2018 und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch in 2019 möglich sein, die vorgeschlagenen Ausschüttungen zu tätigen, ohne dadurch zu einer Gebührenerhöhung zu kommen.

Aus diesem Grund folgt die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag der  Verwaltung zu Punkt 1 ( 250.000 € zum 31.3.2017) und spricht sich bei Punkt 2 des Beschlussvorschlages für die Variante mit einer Ausschüttung von 150.000 € ab 2018 aus.

Wir betonen aber ausdrücklich, den im Beschlussvorschlag Pkt. 2 enthaltenen Hinweis darauf, dass letztlich von Jahr zu Jahr erneut darüber zu beraten und abzustimmen sein wird.

Auf die unter Punkt 3 der Vorlage dargestellten informativen Modelle einer möglichen Gebührenerhöhung, wird ggfls. zu einem späteren Zeitpunkt zurückgegriffen.

Abschl. Dank an BL Rösen stellv. BL Kotthoff und alle Mitarbeiter des AWW Olsberg für die geleistete Arbeit in 2016.

TOP 13 –  Integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) für die Stadt Olsberg

Das IKEK hat als vorrangiges Ziel die Vielfalt der dörflichen Liebensformen und das bau- und kulturgeschichtliche Erbe der Dörfer und Ortsteil durch die Stärkung der Innenentwicklung zu erhalten. D.h., dass die Dörfer aufgefordert werden, für sich zu klären, wie in den nächsten Jahren in die örtliche Infrastruktur investiert werden soll. Hier sollen diverse Aspekte der örtlichen Gemeinschaften beachtet werden. Beispiele sind Leerstands- und Baulückenmanagement, Sanierung von Dorfgemeinschaftseinrichtungen und Sportanlagen, Angebote und Einrichtungen für Gesundheit, Senioren, Jugendliche und Kinder, um nur einige zu nenen